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Ab 24.11.2021: Wichtige Änderungen zur Präsenzunterricht-Teilnahme

Ab 24.11.2021: Wichtige Änderungen zur Präsenzunterricht-Teilnahme

Ab Mittwoch den 24.11. gelten neue Coronabestimmungen. Diese verändern die Bedingungen für die Teilnahme am Präsenzunterricht.

Achtung: !! Teilnahme Präsenzunterricht nur mit Impfnachweis, Ärztlicher Genesen-Bescheinigung oder Bescheinigtem Negativ-Schnelltest !!

Schülerausweis reicht künftig nicht mehr aus

Die baden-württembergische Landesregierung hat bereits vorab bekanntgegeben, dass mit dem Inkrafttreten der aktualisierten Corona-Verordnung zur Wochenmitte künftig auch Schüler aktuelle 3G-Nachweise vorlegen müssen. Das bloße Vorzeigen des Schülerausweises wird deshalb auch als Zugangsberechtigung zur Fahrausbildung und zur Fahrerlaubnisprüfung nicht mehr ausreichen. Auch nicht-immunisierte Schüler benötigen künftig einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) bzw. einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden).

Hier noch einmal die Bedeutung der Regelungen

Was bedeuten 2G, 2G Plus, 3G und 3G Plus?
Bei den Corona-Maßnahmen spielen die Zugangsbeschränkungen 2G, 2G Plus, 3G und 3G Plus eine große Rolle. Die Bedeutung im Einzelnen:

2G meint geimpft oder genesen. Als geimpft gelten Personen, bei denen die abschließende Impfung mindestens zwei Wochen zurückliegt. Als genesen gelten Personen, bei denen die Corona-Infektion mit einem PCR-Test festgestellt wurde. Dieses Testergebnis muss mindestens 28 Tage alt sein und darf aber nicht länger als sechs Monate zurückliegen.

Ab der "Alarmstufe II" gilt sie, die 2G Plus: wie 2G, das Plus bedeutet, dass geimpfte und/oder genesene Personen zusätzlich getestet sind. Als Test wird das negative Ergebnis eines Corona-Schnelltests verlangt. Für den Präsenzunterricht bedeutet dies die Halbierung der Plätze im Unterrichtsraum.

3G bedeutet vollständig geimpft, genesen oder getestet. Als Test ist ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

3G Plus bedeutet geimpft, genesen oder PCR-getestet. Hier wird von Ungeimpften ein negativer PCR-Test verlangt. Dieser muss bei längeren Aufenthalten alle 72 Stunden erneuert werden.