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Änderungen STVO Radfahrer und Fußgänger

Änderungen STVO Radfahrer und Fußgänger

2021 gab es Neuerungen für Radfahrer und Fußgänger

Verkehrsteilnehmer sollten damit vertraut sein

April 2020 wure vom Bundesverkehrsministerium die neue Straßenverkehrsordnung herausgegeben. Neuerungen für Radfahrer und Fußgänger, die ab 2021 gelten, sollen besonders die Verkehrsteilnehmer zu Fuß und auf dem Rad schützen.

 
Bereits seit Frühjahr 2020 hat die Politik die neue Straßenverkehrsordnung eingeführt. 17 Monate später hat auch der Bundesrat die Neuerungen im Bußgeldkatalog befürwortet. Sämtliche Reformen und besonders die neuen Bußgelder sind seit dem 9. November 2021 wirksam. Bei diesen neuen Verordnungen geht es nicht primär um Tempolimits auf der Autobahn, sondern es geht darum, allen Verkehrsteilnehmern ein höheres Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Dies zielt auf diejenigen ab, die zu Fuß oder auf dem Rad unterwegs sind. Doch um welche Änderungen geht es genau? Wir stellen Ihnen die wichtigsten Neuerungen für Radfahrer und Fußgänger aus 2021 vor.
 

 

Erlaubnis zum Abbiegen: Grünpfeil-Regelung

 
Bei der bisherigen Grünpfeilregelung gelten neue Bedingungen. Gemäß der StVO Novelle von November 2021 ist Fahrradfahrern das Abbiegen bei roter Ampel nun auch erlaubt, wenn sie auf einem Radfahrstreifen oder auf einem separaten Radweg nach rechts abbiegen wollen. Darüber hinaus wurde ein neues Grünpfeil-Schild eingeführt, das ausschließlich für Radfahrer gilt.

Nur für Drahtesel: Etablierung von Fahrradzonen

Abseits der stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen herrscht in vielen Städten ein ausgeprägter Radverkehr. Zur Liste der Neuerungen für Radfahrer von 2021 gehört auch die Einrichtung von Fahrradzonen. Um diese kenntlich zu machen, gibt es auch hierfür seit November ein neues Verkehrszeichen. Kraftfahrzeuge dürfen in diesen Zonen nur dann fahren, wenn dies durch ein zusätzliches Schild erlaubt ist.

 

Zweiräder im Vorteil: Neues Überholverbot

Neben der neuen Abbiege-Regelung zählt zu den Neuerungen für Radfahrer von 2021 ebenfalls das Überholverbot von Zweirädern. Zu dieser neuen Regel gehört
auch die Einführung eines
neuen Verkehrszeichens. Behörden dürfen dies an besonders schmalen Straßen oder Gassen aufstellen, in denen Autofahrer beim Überholen von Radfahrern nicht genügend Abstand einhalten können.

Vereinfachung von Zweiradtransport: Parkflächen für Lastenfahrräder

Die StVO-Novelle von 2021 für Radfahrer bringt nicht nur Vorteile für herkömmliche Fahrräder. Zum Transport von Kindern oder Waren kommen Lastenfahrräder immer mehr zum Einsatz. Diese Zwei- oder Dreiräder benötigen aufgrund ihrer Größe mehr Platz zum Parken als gewöhnliche Fahrräder. Um diesen Verkehrsteilnehmern Abstellflächen bzw. Ausladezonen zu sichern, gibt es seit November ein neues Schild.

 

Achtung: Radfahrer mit im Spiel

Neben den neuen Schildern gibt es auch einige Verkehrssituationen, in denen Radfahrer und Kfz-Fahrer direkt miteinander interagieren. Auch in dieser Hinsicht gibt es neue Regeln für Radfahrer seit November 2021. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um Gebote für Pkw- und Lkw-Fahrer, um sowohl Biker als auch Fußgänger zu schützen. Zum richtigen Fahrverhalten zählen die folgenden Anordnungen:

Mehr Distanz angesagt: Seitenabstand beim Überholen

Apropos Überholen: Mit dem jüngsten Überholverbot geht bei den Neuerungen für Radfahrer von 2021 eine weitere Maßnahme einher. Die Verordnung sieht einen neuen Mindestabstand für Kraftfahrzeuge vor, wenn diese einen Radfahrer, E-Scooter oder Fußgänger überholen. Das BMVI annullierte die bisherige Angabe „ausreichender Seitenabstand“, die großen Definitionsspielraum zuließ. Seit November 2021 gilt innerorts ein Seitenabstand von 1,5 Metern und außerorts sind sogar 2,0 Meter festgeschrieben.

Nur mit der Ruhe: Abbiegen mit Schrittgeschwindigkeit

Für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen gilt eine neue Regel beim Abbiegen. Die StVO-Novelle von November 2021 schreibt nun für große und schwere Lkw ein langsames Tempo in Kurven vor. An Radwegen oder Fußgängerüberwegen sowie an Straßen, die von vielen Radfahrern genutzt werden, müssen Transporter oder Busse nun Schrittgeschwindigkeit (7-11 km/h) fahren. Dies soll Radfahrer und Fußgänger noch mehr vor Lastwagen schützen. Halten sich die 3,5-Tonner nicht daran, droht ein Bußgeld von 70 € und ein Punkt in Flensburg.

Freie Sicht gewähren: Parkverbot vor Kreuzungen

Weiterhin dehnen sich die Änderungen für Radfahrer und Fußgänger von 2021 auch auf das Parkverhalten aus. Damit Radfahrer und Fußgänger an Kreuzungen eine bessere Sicht auf heranfahrende Fahrzeuge erhalten, hat das BMVI den bisherigen Abstand für parkende Fahrzeuge an Kreuzungen erhöht. Die bislang gültigen 5 Meter werden auf 8 Meter erweitert wenn es dort einen Radweg gibt.

Dies sollten Sie zudem wissen: Weitere Neuerungen zum Parken

Die Neuerungen zum Schutz für Radfahrer und Fußgänger von 2021 verändern die Parkregeln weitgreifend. Der Bußgeldkatalog von 2021 etablierte Änderungen beim Abstellen von Pkw in weiteren Punkten:
  • Parken auf dem Schutzstreifen: Der Schutzstreifen trennt mit einer weißen gestrichelten Linie den Radweg von der Autofahrbahn. Das kurze Anhalten auf dieser Fläche ist mit der StVO Reform für Radfahrer seit November 2021 komplett verboten. Bei widerrechtlichem Verhalten droht ein Bußgeld von 110 €.
  • Parken auf Rad- und Gehwegen: Wie die neue StVO für Radfahrer und Fußgänger zeigt, sollen diese als Verkehrsteilnehmer besser geschützt werden. Bürgersteige und Radwege sind daher nur für Fußgänger oder Radler gedacht und nicht zum Abstellen von Pkw. Seit November 2021 zahlen Falschparker mehr. Das bisherige Bußgeld von 35 € wurde auf 110 € angehoben.
  • Autofahrer, die Radwege, Seitenstreifen oder Bürgersteige weiterhin vorschriftswidrig verwenden, zahlen ein Bußgeld von bis zu 100 €. Vorher waren es 25 €.

Nicht zu dick auftragen: Auto-Poser zahlen mehr

Die Fans von auffälligen Autos wollen alle das Gleiche: Signifikante Optik und starke Leistung. Einige Autoliebhaber verspüren nur leider zu häufig den Drang, ihr Fahrzeug in der Stadt vorzuführen. Dies verursacht einerseits Lärm und ist andererseits für Fußgänger und Radfahrer gefährlich. Bis November 2021 lag das Bußgeld für Auto-Posing bei 20 €. Mit der StVO-Novelle zahlen Auto-Poser nun bis zu 100 €.

 

Was geht, was geht nicht: Gebote und Verbote

Abgesehen von neuen Verkehrsschildern sowie Regeln für Pkw- und Lkw-Fahrer finden sich auch Neuerungen, die Radfahrer betreffen und Fußgänger ab 2021 mehr schützen. Wir schildern Ihnen, was erlaubt ist und wann auch Radfahrer zur Kasse gebeten werden.

 

Strikte Zoneneinhaltung auch für Radfahrer: Fahren auf dem Gehweg

Aber nicht nur Autofahrer müssen seit November besser Acht geben und neue Regeln befolgen. Auch Fahrradfahrer sind angehalten, Fußgänger zu schützen. Die Änderungen der StVO von 2021 sehen nun ein striktes Fahrverbot für Räder auf dem Gehweg vor. Bislang konnten Radfahrer immer mal wieder auf den Gehweg ausweichen, um weiterzufahren. Dies ist nun verboten. Wen die Polizei erwischt zahlt ein Bußgeld zwischen 15 und 30 €. Auch wenn die StVO-Novelle von 2021 Radfahrern viele Rechte einräumt, haben sie dennoch keinen Freifahrtschein und können fahren, wie es Ihnen beliebt. Grundsätzlich gilt auch beim Fahrrad fahren.

Der Plausch auf dem Rad: Fahren nebeneinander erlaubt

Über das gemütliche Fahren zweier Drahtesel nebeneinander ärgert sich so mancher Pkw-Fahrer. Die Neuerungen für Radfahrer von 2021 bringen hier nun Klarheit – und der Punkt geht auch noch an die Radfahrer. Das Fahren nebeneinander ist mit der neuen StVO für den Radverkehr gesetzlich erlaubt. Doch zu jedem Gebot gehört auch eine Verantwortung. Radfahrer müssen stets achtsam sein, wenn sie nebeneinander fahren. Das Verhalten ist nur erlaubt, solange es keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert. Kommt ein Pkw angefahren, ist Einreihen angesagt.

Mitnehmen gestattet: Zwei Personen auf einem Fahrrad

Die StVO-Novelle für Fahrradfahrer enthält ein neues Gebot zu Gunsten der Radfahrer. Seit November 2021 ist es erlaubt, dass ein Radfahrer eine weitere Person auf dem Drahtesel transportieren darf. Hierfür müssen jedoch zwei Bedingungen erfüllt sein:
  • Das Rad muss für die Beförderung von Personen konzipiert sein.
  • Radfahrer, die andere Personen auf dem Fahrrad mitnehmen, müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Abgesehen davon sollten Fahrradfahrer grundsätzlich immer im Auge behalten, dass Sie mit einem verkehrssicheren Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen.

Fazit des R+V24 Teams:

Mit dem wachsenden Umweltbewusstsein und ansteigenden Kraftstoffpreisen tauschen immer mehr Menschen den Pkw gegen das Fahrrad ein. Damit Radfahrer aber auch stets sicher durch die Städte kurven können, hat das BMVI mit der StVO Reform Neuerungen für Radfahrer ab November 2021 etabliert. Mit Änderungen wie dem Parkverbot auf Radwegen, der Schrittgeschwindigkeit oder dem erweiterten Mindestabstand beim Überholen sollen Radfahrer noch mehr geschützt werden. Die Errichtung von Radschnellwegen oder Fahrradzonen soll das Leben der Radfahrer ebenfalls erleichtern. Neben den Maßnahmen für Radfahrer gehen aus der Novelle des Bußgeldkatalogs von 2021 auch Neuerungen zum Schutz von Fußgängern hervor. Das Parken auf dem Bürgersteig wird mit einem höheren Bußgeld geahndet, damit der Gehweg für Fußgänger frei bleibt. Außerdem müssen Radfahrer ein Bußgeld bezahlen, wenn sie auf dem Gehweg fahren. Das Schritttempo beim Abbiegen von Lkw und Bussen schützt nicht nur Radfahrer sondern natürlich auch Fußgänger, die eine Kreuzung überqueren.
 

Quelle: R+V24 Team Experten rund ums Auto

Mehr als nur die Versicherung von Fahrzeugen! Das R+V24-Team der Kfz-Versicherung schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um das Thema Auto, Motorrad, Roller und Co. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles auf Rädern im R+V24 Magazin zu teilen.

Stimme aus der Academy Fahrschule Baumann  Redaktion:

"Täglich erlebe ich als Fahrlehrer wie Radfahrer durch egoistisches und gefährliches Verhalten andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Eine umfängliche Verkehrserziehung für Fahradfahrer fehlt meiner Meinung nach. Vielen Radfahrern ist anscheinend nicht bewußt, dass sie ihren Führerschein durch waghalsige und gefährdende Aktionen aufs Spiel setzten. Nebenbei mal bemerkt: Alkohol am Fahradlenker und der Lappen ist weg..." B. Eckert, Fahrlehrer und Instructor Zweirad Sicherheit. "Viele Radfahrer überqueren fahrend den Fußgängerüberweg und gefährden dabei Fußgänger. Als PKW oder Motorradfahrer bermerkt man die sich schnell bewegenden Radfahrer oft erst im allerletzten Moment. Rote Ampeln gelten auch für Radfahrer, es sei den sie bewegen sich auf einem Radfahrstreifen oder auf einem separaten Radweg und wollen nach rechts abbiegen. Generell wünsche ich mir noch deutlich mehr Kontrollen bei Radfahrern."