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Änderungen STVO Radfahrer und Fußgänger
2021 gab es Neuerungen für Radfahrer und Fußgänger
Verkehrsteilnehmer sollten damit vertraut sein
April 2020 wure vom Bundesverkehrsministerium die neue Straßenverkehrsordnung herausgegeben. Neuerungen für Radfahrer und Fußgänger, die ab 2021 gelten, sollen besonders die Verkehrsteilnehmer zu Fuß und auf dem Rad schützen.
Erlaubnis zum Abbiegen: Grünpfeil-Regelung
Nur für Drahtesel: Etablierung von Fahrradzonen
Zweiräder im Vorteil: Neues Überholverbot
Vereinfachung von Zweiradtransport: Parkflächen für Lastenfahrräder
Achtung: Radfahrer mit im Spiel
Mehr Distanz angesagt: Seitenabstand beim Überholen
Apropos Überholen: Mit dem jüngsten Überholverbot geht bei den Neuerungen für Radfahrer von 2021 eine weitere Maßnahme einher. Die Verordnung sieht einen neuen Mindestabstand für Kraftfahrzeuge vor, wenn diese einen Radfahrer, E-Scooter oder Fußgänger überholen. Das BMVI annullierte die bisherige Angabe „ausreichender Seitenabstand“, die großen Definitionsspielraum zuließ. Seit November 2021 gilt innerorts ein Seitenabstand von 1,5 Metern und außerorts sind sogar 2,0 Meter festgeschrieben.Nur mit der Ruhe: Abbiegen mit Schrittgeschwindigkeit
Für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen gilt eine neue Regel beim Abbiegen. Die StVO-Novelle von November 2021 schreibt nun für große und schwere Lkw ein langsames Tempo in Kurven vor. An Radwegen oder Fußgängerüberwegen sowie an Straßen, die von vielen Radfahrern genutzt werden, müssen Transporter oder Busse nun Schrittgeschwindigkeit (7-11 km/h) fahren. Dies soll Radfahrer und Fußgänger noch mehr vor Lastwagen schützen. Halten sich die 3,5-Tonner nicht daran, droht ein Bußgeld von 70 € und ein Punkt in Flensburg.Freie Sicht gewähren: Parkverbot vor Kreuzungen
Weiterhin dehnen sich die Änderungen für Radfahrer und Fußgänger von 2021 auch auf das Parkverhalten aus. Damit Radfahrer und Fußgänger an Kreuzungen eine bessere Sicht auf heranfahrende Fahrzeuge erhalten, hat das BMVI den bisherigen Abstand für parkende Fahrzeuge an Kreuzungen erhöht. Die bislang gültigen 5 Meter werden auf 8 Meter erweitert wenn es dort einen Radweg gibt.Dies sollten Sie zudem wissen: Weitere Neuerungen zum Parken
Die Neuerungen zum Schutz für Radfahrer und Fußgänger von 2021 verändern die Parkregeln weitgreifend. Der Bußgeldkatalog von 2021 etablierte Änderungen beim Abstellen von Pkw in weiteren Punkten:- Parken auf dem Schutzstreifen: Der Schutzstreifen trennt mit einer weißen gestrichelten Linie den Radweg von der Autofahrbahn. Das kurze Anhalten auf dieser Fläche ist mit der StVO Reform für Radfahrer seit November 2021 komplett verboten. Bei widerrechtlichem Verhalten droht ein Bußgeld von 110 €.
- Parken auf Rad- und Gehwegen: Wie die neue StVO für Radfahrer und Fußgänger zeigt, sollen diese als Verkehrsteilnehmer besser geschützt werden. Bürgersteige und Radwege sind daher nur für Fußgänger oder Radler gedacht und nicht zum Abstellen von Pkw. Seit November 2021 zahlen Falschparker mehr. Das bisherige Bußgeld von 35 € wurde auf 110 € angehoben.
- Autofahrer, die Radwege, Seitenstreifen oder Bürgersteige weiterhin vorschriftswidrig verwenden, zahlen ein Bußgeld von bis zu 100 €. Vorher waren es 25 €.
Nicht zu dick auftragen: Auto-Poser zahlen mehr
Die Fans von auffälligen Autos wollen alle das Gleiche: Signifikante Optik und starke Leistung. Einige Autoliebhaber verspüren nur leider zu häufig den Drang, ihr Fahrzeug in der Stadt vorzuführen. Dies verursacht einerseits Lärm und ist andererseits für Fußgänger und Radfahrer gefährlich. Bis November 2021 lag das Bußgeld für Auto-Posing bei 20 €. Mit der StVO-Novelle zahlen Auto-Poser nun bis zu 100 €.Was geht, was geht nicht: Gebote und Verbote
Strikte Zoneneinhaltung auch für Radfahrer: Fahren auf dem Gehweg
Aber nicht nur Autofahrer müssen seit November besser Acht geben und neue Regeln befolgen. Auch Fahrradfahrer sind angehalten, Fußgänger zu schützen. Die Änderungen der StVO von 2021 sehen nun ein striktes Fahrverbot für Räder auf dem Gehweg vor. Bislang konnten Radfahrer immer mal wieder auf den Gehweg ausweichen, um weiterzufahren. Dies ist nun verboten. Wen die Polizei erwischt zahlt ein Bußgeld zwischen 15 und 30 €. Auch wenn die StVO-Novelle von 2021 Radfahrern viele Rechte einräumt, haben sie dennoch keinen Freifahrtschein und können fahren, wie es Ihnen beliebt. Grundsätzlich gilt auch beim Fahrrad fahren.Der Plausch auf dem Rad: Fahren nebeneinander erlaubt
Über das gemütliche Fahren zweier Drahtesel nebeneinander ärgert sich so mancher Pkw-Fahrer. Die Neuerungen für Radfahrer von 2021 bringen hier nun Klarheit – und der Punkt geht auch noch an die Radfahrer. Das Fahren nebeneinander ist mit der neuen StVO für den Radverkehr gesetzlich erlaubt. Doch zu jedem Gebot gehört auch eine Verantwortung. Radfahrer müssen stets achtsam sein, wenn sie nebeneinander fahren. Das Verhalten ist nur erlaubt, solange es keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert. Kommt ein Pkw angefahren, ist Einreihen angesagt.Mitnehmen gestattet: Zwei Personen auf einem Fahrrad
Die StVO-Novelle für Fahrradfahrer enthält ein neues Gebot zu Gunsten der Radfahrer. Seit November 2021 ist es erlaubt, dass ein Radfahrer eine weitere Person auf dem Drahtesel transportieren darf. Hierfür müssen jedoch zwei Bedingungen erfüllt sein:- Das Rad muss für die Beförderung von Personen konzipiert sein.
- Radfahrer, die andere Personen auf dem Fahrrad mitnehmen, müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Fazit des R+V24 Teams:
Stimme aus der Academy Fahrschule Baumann Redaktion:
"Täglich erlebe ich als Fahrlehrer wie Radfahrer durch egoistisches und gefährliches Verhalten andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Eine umfängliche Verkehrserziehung für Fahradfahrer fehlt meiner Meinung nach. Vielen Radfahrern ist anscheinend nicht bewußt, dass sie ihren Führerschein durch waghalsige und gefährdende Aktionen aufs Spiel setzten. Nebenbei mal bemerkt: Alkohol am Fahradlenker und der Lappen ist weg..." B. Eckert, Fahrlehrer und Instructor Zweirad Sicherheit. "Viele Radfahrer überqueren fahrend den Fußgängerüberweg und gefährden dabei Fußgänger. Als PKW oder Motorradfahrer bermerkt man die sich schnell bewegenden Radfahrer oft erst im allerletzten Moment. Rote Ampeln gelten auch für Radfahrer, es sei den sie bewegen sich auf einem Radfahrstreifen oder auf einem separaten Radweg und wollen nach rechts abbiegen. Generell wünsche ich mir noch deutlich mehr Kontrollen bei Radfahrern."