BEOBACHTUNGSFAHRTEN
FÜR SENIOREN & MENSCHEN MIT KÖRPERLICHEN EINSCHRÄNKUNGEN
Die Durchführung einer freiwilligen Beobachtungsfahrt mit einem Fahrlehrer ist - neben anderen Maßnahmen - eine geeignete Möglichkeit, um die aktuelle Fahrkompetenz einschätzen zu lassen. Hierbei kann in einem ersten Schritt beurteilt werden, ob die Voraussetzungen vorliegen, ein Kraftfahrzeug auch in Belastungssituationen sicher zu führen und ob ein Gefährdungssachverhalt ausgeschlossen werden kann.
Wir raten, Ihre aktuelle Fahrkompetenz durch eine freiwillige Beobachtungsfahrt
mit einem Fahrlehrer überprüfen zu lassen.
Die Bewertungskriterien für diese Beobachtungsfahrt sollen sich nicht an den
Bedingungen orientieren, die für Fahrschüler gelten. Bei Menschen mit fahrrelevanten Einschränkungen, die eine Fahrerlaubnis besitzen und über eine entsprechende Fahrerfahrung verfügen, sollte zuerst beurteilt werden ob das Fahrverhalten sicher genug ist.
Bei einer schweren oder chronisch fortschreitenden Erkrankung ist jeder Autofahrer verpflichtet, sich ärztlich und gegebenenfalls psychologisch beraten zu lassen. Wer ohne Beratung und entsprechende Vorsorge trotzdem Auto fährt und in einen Unfall verwickelt wird, dem können rechtliche Nachteile entstehen.
Es kann sich ergeben, das keine ausreichende Fahrkompetenz besteht. In diesem Fall beraten wir gerne über weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Fahrkompetenz (z. B. Durchführung eines Fahrtrainings, Einholung eines verkehrsmedizinischen Gutachtens, etc.).
INHALTE
Eine Beobachtungsfahrt kann mit einem Schalt- oder Automatikfahrzeug
durchgeführt werden.
Außerdem kann die Fahrt in der Stadt, auf der Landstraße, auf der Schnellstraße
und/oder auf der Autobahn stattfinden.
Während der Fahrt wird Folgendes beobachtet:
- Fahrzeughandhabung
- Verhalten an Kreuzungen
- Spurverhalten
- Sichern beim Spurwechsel, Überholen und Einfädeln
- Abstand halten
- Geschwindigkeit
- Kinder / Fußgänger / Radfahrer sicher beachtet
- Vorausschauendes Fahren und Früherkennung von Gefahrensituationen